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Gemeindrat diskutiert die Jugendbeteiligung in Hilzingen

Veröffentlicht am 08.01.2017 in Gemeindenachrichten

Der neue §41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik vor.

Die Gemeinden sind damit zur Beteiligung von Jugendlichen verpflichtet. Im November vergangenen Jahres hat der Hilzinger Gemeinderat über eine mögliche Beteiligung in Hilzingen beraten.

Im November 2016 wurde im Hilzinger Gemeinderat über Möglichkeiten einer sinnvollen Jugendbeteiligung für unsere Gemeinde beraten. Vorangegangen war bereits eine Beratung im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Von dort gab es auch eine Empfehlung an den Gemeinderat keine feste Jugendvertretung für Hilzingen einzuführen. Stattdessen sollen Jugendliche in Zukunft "Anlass bezogen" beteiligt werden. Der Bürgermeister soll in regelmäßigen Abständen eine Jugendsprechstunde, außerhalb des Rathauses, abhalten.

Weitergehendes Konzept wäre notwendig

Gemeinderätin Andrea Baumann hielt diesen Vorschlag jedoch nicht für ausreichend und zielführend. Sie forderte ein weiterführendes Konzept auszuarbeiten. Bei den bisherigen Beratungen ist völlig ungeklärt, wer festlegt was die Interessen von Jugendlichen sind und wann ein Vorhaben diese Interessen tangiert ? Welcher Personenkreis soll in der Beteiligung angesprochen werden, nur Jugendliche bis 18 Jahre oder auch junge Erwachsene ? Wie erreicht der Gemeinderat die Jugendlichen ? Wie können Jugendliche dauerhaft im Gemeinderat ihre Interessen einbringen und im Dialog mit der Bürgervertretung bleiben ? Viele ungeklärte Fragen. Beispiele und Projekte für gute Jugendbeteiligung andernorts gibt es viele.

Antrag der SPD/UL kann sich nicht durchsetzen

Leider fand der anschließende Antrag von Andrea Baumann, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines weiterführenden Konzepts zu beauftragen, beim Gemeinderat keinerlei Mehrheit. Nur 3 Räte stimmten dem Antrag zu. Damit wurde wieder einmal die Chance die Jugend "ins Boot" zu holen vertan.

Die jetzt beschlossene Form der Jugendbeteiligung dient aus unserer Sicht nur einzig und allein dazu, die gesetzliche Verpflichtung beachtet zu haben. Mit diesem Beschluss wird keinesfalls erreicht werden, Jugendliche und junge Erwachsene für ein politisches Engagement in der Gemeinde zu interessieren und eine starke Vertretung der Interessen dieser Gruppe zu gewährleisten.

Dies ist aber das Ziel des §41a Gemeindeordnung. Doch hierzu braucht es den festen Willen und entsprechendes Engagement, zunächst einmal von Seiten der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats.

Besonders in einer Zeit, in der sich die Menschen immer weniger für Politik interessieren und ein beängstigender Politikverdruss herrscht, wäre es wichtig Jugendliche und junge Erwachsene in der Kommunalpolitik vor Ort mit zu nehmen und zu zeigen: "Mitmachen - Mitentscheiden"
Bedauerlicherweise konnte sich diese Einsicht nicht durchsetzen.