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Frackingverbot schützt Bodensee

Veröffentlicht am 24.06.2016 in Bundespolitik

„Das heute verabschiedete Fracking-Gesetz ist ein Durchbruch: es bietet umfassenden Trinkwasser- und Gesundheitsschutz und schafft Rechtssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen“, sagte die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltbundesministerium ist.

„Mit der Verabschiedung des Fracking-Gesetzes ist der Bodensee endgültig zur Fracking-Tabu-Zone geworden. Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Ich freue mich, dass die jetzt gefundene Lösung die Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes über die bereits vor längerer Zeit in der Koalition vereinbarten Verbesserungen hinaus nochmals deutlich verschärft “, erklärt die Abgeordnete.

„Das heute verabschiedet Fracking-Gesetz ist praktisch ein Wasserschutzgesetz: In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur Wasserversorgung dienen wird Fracking jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete. Der Bodensee als Trinkwasserspeicher ist nun als Ganzes einschließlich seines Einzugsgebiets umfassend geschützt“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.

Beim konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Verschärfungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden. Nach Ankündigungen von Unternehmen, sich nach einer freiwilligen Auszeit nun wieder um Fracking-Lizenzen nach bisheriger Rechtslage zu bemühen, einigten sich die Koalitionsfraktionen in den vergangenen Tagen auf einige Verschärfungen. Der ursprünglich geplante Gesetzesentwurf, der den Schutz auf Wasserschutzgebiete begrenzte wurde nun deutlich ausgeweitet. Der Bodensee, welcher nur teilweise als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, ist durch das jetzige Fracking-Gesetz nun vor Fracking jeglicher Art geschützt.

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